
Das sollten Sie wissen
Wie wird das Kompaktprogramm beantragt?
Füllen Sie einfach die Passagen „Versicherter“ in den beigefügten Antragsunterlagen aus und nehmen diese, zusammen mit dem Katalog, mit zu Ihrem Arzt. Damit sich Ihr Arzt ein Bild von unseren Kurprogrammen machen kann, sprechen Sie gemeinsam mit ihm durch, welches Programm am besten für Sie geeignet ist. Ihr behandelnder Arzt füllt dann das Formular „Vorschlag des Arztes“ mit seiner medizinischen Begründung für das Kurprogramm aus. Die kompletten Unterlagen reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse zur weiteren Prüfung ein. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird diese Maßnahme bewilligt, und Sie werden umgehend benachrichtigt.
(Die Antragsunterlagen erhalten Sie auch bei Ihrer Krankenkasse oder zum Download unter www.gsm-gesund.de/ake/formulare.)
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für das medizinische und therapeutische Kurprogramm – bis auf den gesetzlich geregelten Eigenanteil zuzüglich Verordnungsgebühr. Ebenso gibt die Krankenkasse Ihnen einen Zuschuss zu den übrigen Leistungen (Unterkunft, Kurtaxe und Fahrtkosten) von bis zu 13,- € pro Tag. Die Kosten für das Kurprogramm und ein Zuschuss von 13,- € kalendertäglich sind im Katalogpreis bereits abgezogen. Diese werden direkt mit der Kureinrichtung nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme abgerechnet.
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Bei Anspruch auf Gewährung eines Krankenkassen-Zuschusses von 13,- € pro Tag gelten die im Katalog genannten Preise. Diesen Betrag überweisen Sie vor Antritt der Maßnahme an den Kurbetrieb. Ihr Eigenanteil sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen und die Kurtaxe sind von Ihnen vor Ort zu entrichten. Anwendungen/Therapien, die in Deutschland nicht abrechnungsfähig sind, sind nicht Bestandteil unserer Kurprogramme (Therapie- und Trainingsprogramme).
Sollten Sie oder der behandelnde Arzt ergänzende Anwendungen für sinnvoll erachten, so geschieht dies ausdrücklich zu Ihren Kosten und auf Ihr Risiko. Zusätzliche Leistungen, die über das normale Kurprogramm hinaus gehen, sind selbst zu zahlen und werden in der Regel nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass diese zusätzlichen Leistungen vom Arzt vor Ort zusätzlich verordnet werden. Fragen Sie den Arzt bzw. die Hotel-/Kurhausleitung in diesem Falle, welche Kosten Ihnen dadurch zusätzlich entstehen und vereinbaren
Sie dies schriftlich.
Personen, die nicht bei einer der beteiligten Krankenkassen versichert sind, zahlen zusätzlich zum angegebenen Katalogpreis die Kosten für das Therapie- und Trainingsprogramm, zuzüglich Eigenanteil und Zuschuss.
Allgemeine Rechte und Pflichten
Mit der Anmeldung schließen Sie mit dem Veranstalter (Kureinrichtung (Kurhaus, Kurhotel)) einen Vertrag verbindlich ab. Die Anmeldung erfolgt schriftlich und gilt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragserfüllung der Anmelder einsteht. Mit der Reservierungsbestätigung durch die Kureinrichtung an den Teilnehmer kommt zwischen dem Teilnehmer und der Kureinrichtung ein Reisevertrag zustande.
Anmeldung Begleitperson
Es können auch Begleitpersonen mit anreisen, die das Therapieprogramm nicht nutzen. Diese zahlen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (siehe Katalog – Begleitperson).
Anmeldung als Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Angebote auch als Selbstzahler ohne Kassenzuschuss nutzen und so von den qualitätsgeprüften Maßnahmen und
preisgünstigen Konditionen profitieren. Fragen Sie einfach bei unserem Gesundheitsservice nach unter 0214 35769-111.
Termine
Grundsätzlich ist die Anreise (innerhalb der Öffnungszeiten der Häuser) das ganze Jahr über möglich. In einigen Häusern ist der Wochenanreisetag
festgelegt. Andere An- und Abreisetage auf Anfrage.
Ausstattung der Zimmer
Alle Zimmer sind grundsätzlich mit Bad oder Dusche/WC ausgestattet. Sofern für Einzelzimmer Zuschläge verlangt werden, ist dies im Prospekt
ausdrücklich ausgewiesen.
Zusätzliche Leistungen
Soweit zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel Vollpension oder ergänzende Therapiemaßnahmen, die nicht im Programm enthalten sind, gewünscht werden, sind diese separat vor Ort zu zahlen. Eine weitere Zuzahlung von Seiten der Krankenkasse kann nicht erfolgen.
Reiserücktritt / Stornierung /Umbuchung
Bei Reiserücktritt, Stornierung oder bei Umbuchung der gebuchten Maßnahme können beim Veranstalter Bearbeitungsgebühren von 15,- Euro pro Buchung sowie eventuell nicht unerhebliche Stornierungskosten entstehen. Diese richten sich nach dem Reiserecht und sind vom Eingang der Rücktrittserklärung / Stornierung / Umbuchung abhängig, die schriftlich per Post, Fax (0214 35769-171) oder E-Mail (vertrieb@gsm-gesund.de) direkt beim Gesundheitsservice einzureichen ist.
Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer speziellen Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
Weitere Informationen zu den Programmen und
Unterkünften erhalten Sie unter
Service-Telefon: 0214 35769-111
Die Angaben in diesem Katalog wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch können Druck- und Rechenfehler auftreten, für die nicht gehaftet werden kann.
Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Oktober 2014.
Impressum
HERAUSGEBER:
Gesundheitsservice Management GSM GmbH, Dönhoffstraße 39, 51373 Leverkusen.
Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck (auch auszugsweise) bedarf der schriftlichen Genehmigung durch den Herausgeber sowie die Lizenzgeberin Gesundheitsservice gGmbH.
KONZEPTION/IDEE
Gesundheitsservice gGmbH und Gesundheitsservice Management GSM GmbH, vertrieb@gsm-gesund.de, GESTALTUNG/REALISATION ComCept, 54470 Bernkastel-Kues, bks@comcept.tv
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